So wie die Währung im Wirtschaftssystem die Funktion eines „Wertmaßstabes“ innehat, können einheitliche Leistungsüberprüfungen im Schulsystem als Bewertungsmaßstab fungieren, der zur Überwindung von Informationsasymmetrien beiträgt und opportunistisches Verhalten dezentraler Entscheidungsträger verhindert. Damit werden Zentralprüfungen zur Voraussetzung dafür, dass dezentral organisierte Schulsysteme zu hohen Schülerleistungen führen können. Diese Komplementarität zwischen Zentralprüfungen und Schulautonomie wird zunächst in einem Prinzipal-Agenten-Ansatz der Bildungsproduktion theoretisch abgebildet und dann anhand der internationalen TIMSS-Schülerleistungsvergleichsstudien empirisch getestet. Die mikroökonometrischen Schätzungen weisen in einem ersten Schritt starke positive Leistungseffekte zentraler Prüfungen nach. In einem zweiten Schritt werden Interaktionseffekte zwischen Zentralprüfungen und Schulautonomie zugelassen. Dabei zeigt sich, dass sich Schulautonomie in Schulsystemen ohne Zentralprüfungen vielfach negativ auf Schülerleistungen auswirkt. In Schulsystemen mit Zentralprüfungen werden diese negativen Autonomieeffekte zumeist vollständig abgebaut, und im Fall der Schulautonomie über Lehrergehälter kehren sie sich in stark positive Effekte um. Eine effiziente Bildungspolitik sollte also Zentralprüfungen mit Schulautonomie verbinden, d. h. Standards extern vorgeben und überprüfen, aber den Schulen die Art ihres Erreichens überlassen.
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