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Listed:
- Beznoska, Martin
- Hentze, Tobias
- Kauder, Björn
Abstract
Zentral ist bei der Debatte um das Ehegattensplitting das Spannungsfeld zwischen Individualbesteuerung und gemeinschaftsbezogenen Modellen. Die reine Individualbesteuerung orientiert sich an der individuellen Leistungsfähigkeit, berücksichtigt jedoch Unterhaltsverpflichtungen innerhalb der Ehe unzureichend und gilt als rechtlich nicht umsetzbar. Das Ehegattenrealsplitting stellt eine moderate und gleichzeitig realistische Reform dar: Einkommensanteile können begrenzt übertragen werden, orientiert an Unterhaltsleistungen von aktuell 13.805 Euro im Jahr. Dadurch wird die Steuerbelastung im Vergleich zum Splitting vor allem für Alleinverdiener-Ehepaare erhöht. Eine weitere Variante kombiniert die Individualbesteuerung mit einem zusätzlichen Ehefreibetrag, der vor allem Doppelverdiener begünstigt. Familienbezogene Modelle beziehen Kinder stärker ein. Beim Familienrealsplitting wird Einkommen innerhalb der Familie unter Berücksichtigung von Unterhaltspflichten verteilt. Das Familientarifsplitting geht weiter, indem Einkommen auch auf Kinder verteilt wird (zum Beispiel mit Faktor 0,5 pro Kind), wodurch Familien mit mehreren Kindern stärker entlastet werden. Dieses Modell kann auch unverheiratete Paare und Alleinerziehende einbeziehen. Ein kombiniertes Modell aus Ehegattenrealsplitting und Familientarifsplitting könnte einen Mittelweg darstellen, um die Arbeitsanreize zumindest leicht zu verbessern und gleichzeitig Haushalte mit Kindern zu entlasten. Dabei erfolgt zunächst ein begrenzter Einkommensausgleich zwischen Partnern, anschließend eine Aufteilung unter Einbeziehung der Kinder. Dies entlastet Paare mit Kindern und Alleinerziehende deutlich. Die Aufkommens- und Verteilungswirkungen unterscheiden sich stark: Ein Realsplitting führt laut Simulationsrechnungen für das Jahr 2026 zu Mehreinnahmen von 8 Milliarden Euro und belastet vor allem Paare mit großen Einkommensunterschieden. Im Vergleich dazu würde eine Individualbesteuerung mit Einzelveranlagung 27 Milliarden Euro Mehreinnahmen bringen. Dieser Vergleich umfasst den gesamten Splittingeffekt. Ein Familientarifsplitting erweitert das bisherige Splitting hingegen, verursacht hohe Mindereinnahmen (25 Milliarden Euro), aber entlastet Familien entlang der gesamten Einkommensverteilung und nicht nur in den oberen Dezilen. Das kombinierte Modell aus Realsplitting und Familientarifsplitting führt insgesamt zu Entlastungen von 8 Milliarden Euro, wobei Ehepaare mit Kindern für die Einschränkung des Ehegattensplittings kompensiert werden und unverheiratete Paare mit Kindern und Alleinerziehende profitieren. Sämtliche Effekte gehen von einer Steuerreform aus, die auch Bestandsehen umfasst. Beschränkt sich der Gesetzgeber auf neu geschlossene Ehen, bleiben die fiskalischen Effekte zunächst minimal. Hinsichtlich der Arbeitsanreize zeigen Studien, dass eine nur hypothetisch mögliche Individualbesteuerung die Erwerbsbeteiligung und Arbeitszeit deutlich erhöhen kann, während realistischere Modelle wie das Realsplitting nur geringe Effekte haben. Insgesamt hängt die Bewertung der Reformen stark von politischen Zielsetzungen wie Gleichstellung, Familienförderung und Verteilungsgerechtigkeit ab. Die Grenzbelastung des Zweitverdieners, also welcher Anteil eines zusätzlich verdienten Euros in Form von Einkommensteuer und Sozialabgaben an den Staat geht, unterscheidet sich im Status quo kaum vom Realsplitting.
Suggested Citation
Beznoska, Martin & Hentze, Tobias & Kauder, Björn, 2026.
"Reformoptionen der Familienbesteuerung,"
IW-Reports
27/2026, Institut der deutschen Wirtschaft (IW) / German Economic Institute.
Handle:
RePEc:zbw:iwkrep:342423
DOI: 10.67087/12.21142
Note: Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein: "Die Einkommensteuer moderner und familienfreundlicher gestalten: Einführung eines gerechten Familiensplittings".
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- H20 - Public Economics - - Taxation, Subsidies, and Revenue - - - General
- H24 - Public Economics - - Taxation, Subsidies, and Revenue - - - Personal Income and Other Nonbusiness Taxes and Subsidies
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