IDEAS home Printed from https://ideas.repec.org/a/zbw/espost/183470.html
   My bibliography  Save this article

Das neue Schmuggelprivileg nach § 32 ZollVG - Teil 1

Author

Listed:
  • Weerth, Carsten

Abstract

§ 32 ZollVG wurde mit dem Gesetz zur Änderung des ZollVG vom 10.3.2017 umfangreich geändert. § 32 ZollVG ist überschrieben mit „Nichtverfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten; Zollzuschlag“. Die Vorschrift des § 32 ZollVG typisiert bestimmte Bagatellverfehlungen, für die im Strafverfahren eine Ausnahme vom Legalitätsprinzip und im Bußgeldverfahren eine Ausnutzung des Opportunitätsprinzips zugunsten des Täters geringfügiger Verfehlungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr gelten soll.3 Nach dem das Strafverfahren beherrschenden Legalitätsprinzip gem. § 152 Abs. 2 StPO, das über § 385 AO grundsätzlich auch im Steuerstrafverfahren Anwendung findet, sind die Zollbehörden nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, bei zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten gegen jede abgabenrechtliche Verfehlung vorzugehen und sie ggf. strafrechtlich zu verfolgen. Die Möglichkeit der Einstellung wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO bzw. § 398 AO stellt insofern keine wirkliche Erleichterung dar, da erst nach Einleitung des Verfahrens das dann zuständige HZA, welches gem. § 399 AO bei Steuerstraftaten die Rechte und Pflichten der Staatsanwaltschaften wahrnimmt, zur Einstellung befugt ist. Hier trifft § 32 ZollVG für die regelmäßig mit geringem Unrechtsgehalt einhergehenden Verstöße eine praktische und rechtsstaatlich akzeptable Lösung. Der Wortlaut stellt klar, dass bei Vorliegen der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale für eine Ermessensentscheidung der Behörde kein Raum bleibt. Insofern errichtet das sog. Schmuggelprivileg ein echtes Verfahrenshindernis der förmlichen Weiterverfolgung von Steuerstraften und Steuerordnungswidrigkeiten. Die Bedeutung des § 32 ZollVG war bislang nicht zu unterschätzen, da ein großer Anwendungsbereich dieser Vorschrift die Einfuhr abgabenpflichtiger Waren im Reiseverkehr über Flughäfen durch Reisende gewesen ist, die den sog. „grünen Kanal“ für konkludente Zollanmeldungen genutzt haben. Ziel dieser Vorschrift war insofern, immer „massenhaft vorkommende Fälle der Kleinkriminalität aus dem Bereich des Strafrechts herauszunehmen“. Der Kleinschmuggel von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus anderen Mitgliedstaaten nach oder über Deutschland wurde bislang von § 32 ZollVG a. F. nicht erfasst. Gleiches gilt für Zuwiderhandlungen im Postverkehr, welcher durch den Versandhandel immer mehr zunimmt. Mit der Neufassung des § 32 ZollVG durch das Gesetz zur Änderung des ZollVG wird § 32 ZollVG mit Wirkung vom 16.3.2017 deutlich verändert: Die Wertgrenze für verkürzte Abgaben zur Anwendung des Zollzuschlags erhöht sich auf 250 € und die Einschränkung auf den Reiseverkehr entfällt. Insofern können seit 16.3.2017 deutlich mehr Bagatellfälle mit dem Zollzuschlag abgegolten werden und die Strafsachenstellen werden von mehr Massefällen entlastet als bisher. Dieser Beitrag stellt die Neuregelung vor, bringt Anwendungsbeispiele, zeigt Probleme auf und bewertet die Neuregelung.

Suggested Citation

  • Weerth, Carsten, 2018. "Das neue Schmuggelprivileg nach § 32 ZollVG - Teil 1," EconStor Open Access Articles and Book Chapters, ZBW - Leibniz Information Centre for Economics, issue 10/2018, pages 63-64.
  • Handle: RePEc:zbw:espost:183470
    as

    Download full text from publisher

    File URL: https://www.econstor.eu/bitstream/10419/183470/1/BDZ_Fachteil_10_2018_Schmuggelprivileg_Teil-1.pdf
    Download Restriction: no
    ---><---

    More about this item

    Keywords

    Zollrecht; Strafrecht; Sanktion; Ordnungswidrigkeit; Zollverwaltungsgesetz; Verbrauchsteuern;
    All these keywords.

    JEL classification:

    • K34 - Law and Economics - - Other Substantive Areas of Law - - - Tax Law

    Statistics

    Access and download statistics

    Corrections

    All material on this site has been provided by the respective publishers and authors. You can help correct errors and omissions. When requesting a correction, please mention this item's handle: RePEc:zbw:espost:183470. See general information about how to correct material in RePEc.

    If you have authored this item and are not yet registered with RePEc, we encourage you to do it here. This allows to link your profile to this item. It also allows you to accept potential citations to this item that we are uncertain about.

    We have no bibliographic references for this item. You can help adding them by using this form .

    If you know of missing items citing this one, you can help us creating those links by adding the relevant references in the same way as above, for each refering item. If you are a registered author of this item, you may also want to check the "citations" tab in your RePEc Author Service profile, as there may be some citations waiting for confirmation.

    For technical questions regarding this item, or to correct its authors, title, abstract, bibliographic or download information, contact: ZBW - Leibniz Information Centre for Economics (email available below). General contact details of provider: https://edirc.repec.org/data/zbwkide.html .

    Please note that corrections may take a couple of weeks to filter through the various RePEc services.

    IDEAS is a RePEc service. RePEc uses bibliographic data supplied by the respective publishers.