Die gesetzliche Rentenversicherung steht schon seit vielen Jahren im Zentrum der Reformpolitik der sozialen Sicherung in Deutschland. Bereits unter der Regierung von Helmut Kohl wurde mit dem Rentenreformgesetz 1992 eine entscheidende und bis heute wirkende Weichenstellung vorgenommen. Dieses Gesetz wurde schon in den 80er Jahren konzipiert und Ende 1989 noch vor der Wiedervereinigung mit breiter Mehrheit verabschiedet. Wesentliche Motivation war es, den drohenden Anstieg der Beitragssätze der gesetzlichen Rentenversicherung auf bis zu 40 Prozentpunkte zu verhindern. Ein zentraler Schritt bestand darin, die Rentenformel von der bruttolohn- zur nettolohnbezogenen Anpassung umzustellen. Neben einer Vielzahl weiterer Änderungen wurden auch die heute geltenden Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme von Renten eingeführt. Diese wurden gleitend ab dem Jahr 1998 wirksam und führten zu einer schrittweisen Anhebung des faktischen Rentenzugangsalters.
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