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Einleitung: Beim Abschluss von Vergütungstarifverträgen gilt die Aufmerksamkeit zunächst vor allem der vereinbarten Erhöhung der Löhne, Gehälter und Entgelte. Die Aussagekraft des materiellen Ergebnisses hängt jedoch maßgeblich davon ab, wie lang die Laufzeit des Tarifvertrages ist und wann die einzelnen Bestandteile des Abschlusses in Kraft treten. Gewerkschaftliche Tarifforderungen werden in der Regel für einen Zeitraum von zwölf Monaten gestellt und zumindest in früheren Jahren bestand die Erwartung, dass auch die Laufzeit des ausgehandelten Tarifabschlusses in etwa ein Jahr beträgt. Die Laufzeit der Vergütungstarifverträge war und ist zwischen den Tarifparteien stets umstritten. Die Gewerkschaften sind grundsätzlich eher an einer kurzen, idealerweise zwölfmonatigen Laufzeit interessiert. Sie erlaubt eine rasche Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung (Konjunktur, Produktivität, Inflation). Die Gewerkschaften bleiben als Tarifpartei kontinuierlich sichtbar und mobilisierungsfähig. Das erhöht in der Tendenz auch die Mitgliederbindung und -gewinnung. Aus Arbeitgebersicht spricht manches gegen eine kurze Laufzeit: Die künftige Entgeltentwicklung ist schwerer kalkulierbar, damit nimmt die Planungssicherheit eher ab. Die Konflikthäufigkeit steigt tendenziell, die Friedenspflicht der anderen Seite ist befristet. Allerdings kann sich die Interessenlage der Tarifparteien je nach ökonomischen und tarifpolitischen Rahmenbedingungen auch ändern: Wenn z. B. neben Entgelterhöhungen auch Themen wie Arbeitszeitverkürzungen oder andere manteltarifliche Regelungen verhandelt werden, ist dies mit längeren Laufzeiten eher realisierbar. In Abschwung- und Krisenphasen können kurze Laufzeiten das Durchsetzungsvermögen der Gewerkschaften verringern und die Arbeitgeber leichter niedrigere Abschlüsse realisieren. Nach lang andauernden, sehr konfliktreichen Tarifrunden können gegebenenfalls beide Tarifparteien Interesse an einer längeren Ruhephase haben. Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass im Durchschnitt der Gesamtwirtschaft die Laufzeit seit vielen Jahren in den meisten Fällen erheblich mehr als ein Jahr beträgt. Die Laufzeit hat sich in den vergangenen Jahrzehnten deutlich verändert, und es gibt auch innerhalb kürzerer Zeiträume deutliche Schwankungen. Durchschnittszahlen verdecken im Übrigen erhebliche Unterschiede zwischen den Branchen. Die Details der Entwicklungstendenzen der Laufzeit der Vergütungstarifverträge im Zeitraum von 1980 bis 2025 sind Gegenstand der folgenden Analyse. Die Angaben zu den Laufzeiten basieren auf den Daten des WSI-Tarifarchivs. Sie umfassen für Tarifverträge mit einem regionalen Geltungsbereich in den alten Bundesländern (West) den Zeitraum von 1980 bis 2025, für den Bereich der neuen Bundesländer (Ost) den Zeitraum von 1999 bis 2025. Daraus lassen sich ebenfalls für 1999 bis 2025 auch Zahlen für Gesamtdeutschland errechnen. Berücksichtigt werden in den Daten überwiegend regionale und/oder bundesweite Flächentarifverträge für rund 150 Branchen sowie eine Reihe von Firmentarifverträgen mit größerer Bedeutung (u. a. Volkswagen, Deutsche Telekom, Deutsche Post, Deutsche Bahn, Deutsche Lufthansa).
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