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Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz: Richtung richtig, Umsetzung unklar

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  • Augurzky, Boris
  • Beivers, Andreas

Abstract

Die steigende Nachfrage nach Gesundheitsleistungen und die abnehmende Zahl der Beitragszahler setzen das Gesundheitswesen unter wachsenden Finanzierungsdruck. In zahlreichen Regionen, wo der demographische Wandel besonders ausgeprägt verläuft, wird er die Tragfähigkeit des Systems gefährden. Daher stellt sich die Frage, wie auch zukünftig am Ziel der angemessenen und wohnortnahen medizinischen Versorgung der Bevölkerung festgehalten werden kann. Das am 1. Dezember 2011 vom Deutschen Bundestag beschlossene GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) weist dabei prinzipiell in die richtige Richtung: Eine Anpassung der Versorgungsstrukturen, vor allem an der Schnittstelle ambulant - stationär, und die Setzung flexibler Vergütungsanreize können helfen, regionale Über- und Unterversorgungen abzubauen. Auch die beabsichtigte Neudefinition der Aufgabenverteilung zwischen den im Gesundheitswesen Tätigen, insbesondere ein Ausbau der Delegation ärztlicher Leistungen, kombiniert mit (mobilen) Versorgungskonzepten, ist durchweg positiv zu beurteilen. Von einem rundum gelungenen Gesetz kann trotzdem nicht gesprochen werden: Die Richtung stimmt zwar, aber zu viele wichtige Fragen wurden off en gelassen und sollen erst im Nachgang durch noch zu erstellende Studien geklärt werden. Darüber hinaus wirkt das Gesetz als Ansammlung vieler Einzelthemen zu unterschiedlichen Problemfeldern - genannt seien beispielsweise die Auseinandersetzung mit innovativen Behandlungsmethoden oder die ebenfalls vorhandene Diskussion der Strukturen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Ein roter Faden ist in diesem gesundheitspolitischen Sammelsurium nicht zu erkennen. Eine stärkere Fokussierung auf den stationären Sektor, der einen wichtigen Beitrag zur wohnortnahen Versorgung liefert, wäre wünschenswert gewesen. Damit die im Gesetz enthaltenen Lösungsansätze erfolgreich umgesetzt werden und so einen Beitrag dazu leisten können, dass die regionale Heterogenität der Versorgungsstrukturen wieder abgebaut wird und flächendeckend und dauerhaft eine angemessene Versorgung der Bevölkerung realisiert werden kann, sind vor allem drei Ergänzungen notwendig: Erstens müssen bundesweit einheitliche Mindestnormen für die regionale Versorgungsqualität definiert werden, zum Beispiel über zeitlich definierte Erreichbarkeitsmaße, weil die Krankenversicherungen bundesweit einheitlich finanziert werden. Ansonsten könnten sich Versorgungsregionen mit höheren Mindestnormen diese von anderen Regionen finanzieren lassen. Notwendig ist daher die Festlegung von klar abgegrenzten Versorgungsregionen, der bereitzustellenden Mindestkapazität ärztlicher Leistungen pro Versorgungsregion sowie der maximal akzeptablen Fahrzeit für die Patienten. Zweitens sollten für die Vergabe der im Krankenhausgesetz vorgesehenen Sicherstellungszuschläge klare Kriterien definiert werden. Es muss objektiv festgelegt werden, wann, an wen und in welcher Höhe diese Zuschläge zum Erhalt eines Krankenhausstandortes gewährt werden können. Schließlich sollte drittens die in den Eckpunkten zum Versorgungsgesetz vom April 2011 noch enthaltene, im Gesetz selbst aber nicht mehr zu findende Befragung der Bevölkerung durchgeführt werden. Durch die Befragung von Patienten oder sogar der Bevölkerung insgesamt könnten wichtige Informationen für die stärkere Regionalisierung und Flexibilisierung medizinischer Leistungen gewonnen und die gesellschaftliche Akzeptanz für die anstehenden Reformprozesse erhöht werden.

Suggested Citation

  • Augurzky, Boris & Beivers, Andreas, 2012. "Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz: Richtung richtig, Umsetzung unklar," RWI Positionen 48, RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung.
  • Handle: RePEc:zbw:rwipos:48
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    Cited by:

    1. Rouven Edgar Haschka & Katharina Schley & Helmut Herwartz, 2020. "Provision of health care services and regional diversity in Germany: insights from a Bayesian health frontier analysis with spatial dependencies," The European Journal of Health Economics, Springer;Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie (DGGÖ), vol. 21(1), pages 55-71, February.

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