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Im Zentrum der Institutsstudie steht die Zielsetzung, eine sachgerechte Finanzierung eines effi-zienten Leistungskatalogs mit gemäßigtem Beitragssatz aufzuzeigen. Neben einer Überprüfung sämtlicher Leistungen verlangt dies, dass die Versichertengemeinschaft mit ihren Beitragszahlungen die Ausgaben für die versicherungsgemäßen Leistungen deckt, während der Bund aus seinen Haushaltsmitteln die versicherungsfremden Leistungen der Arbeitslosenversicherung finanziert. Zur Zeit beteiligt sich der Bund allerdings nur zu einem geringen Teil an der Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen und bürdet die Kosten der Versichertengemeinschaft auf, wodurch die Beitragszahler übermäßig belastet werden. Der Weg zur Bereinigung dieses Strukturproblems führt jedoch nicht über erhöhte Mittelzuweisungen des Bundes, sondern sollte vielmehr durch Abbau von entbehrlichen Leistungen und Ausgaben beschritten werden. Rund 6 Mrd. Euro werden nämlich für ineffiziente Leistungen ausgegeben, die die Wiedereingliederungschancen der Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt kaum erhöhen oder sogar mindern. Sie sollten deshalb baldmöglichst abgebaut werden. Des Weiteren ist auch die Erhebung des systemwidrigen Eingliederungsbeitrags mit einer sachge-rechten Finanzierung der Arbeitslosenversicherung nicht vereinbar. Der Bund zieht aus der Arbeitslosenversicherung Beitragsmittel für eine Finanzierung von gesamtgesellschaftlichen Leistungen ab und belastet die Beitragszahler mit einem überhöhten Beitragssatz. Da der Eingliederungsbeitrag gegen das Versicherungsprinzip verstößt, maßgebliche Haushaltsgrundsätze missachtet und zudem Verfassungsnormen verletzt, ist seine Abschaffung offensichtlich geboten. Bei Verwirklichung der vom Institut vorgeschlagenen Bereinigungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen kann mittelfristig ein Beitragssenkungspotenzial von einem vollen Prozentpunkt sowie ein Entlastungspotenzial im Bundeshaushalt von etwa zwei Milliarden Euro erschlossen werden. Um auch in Zukunft eine sachgerechte Finanzierung und die Vergabe von wirksamen Arbeitsförderungsmaßnahmen zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass der Bundeszuschuss nach dem Umfang der versicherungsfremden Leistungen bemessen und die Bundesregierung zur regelmäßigen Evaluierung von Arbeitsförderungsinstrumenten gesetzlich verpflichtet wird. Außerdem sollte aus den vorhandenen Rücklagenmitteln der Arbeitslosenversicherung eine gesetzliche Schwankungsreserve von 5,8 Mrd. Euro gebildet werden, um konjunkturbedingte Beitragserhöhungen zu vermeiden. Die restlichen Rücklagenmittel sollten den Beitragszahlern mittels einer Beitragssatzsenkung zurückgegeben werden. Dadurch kann der Beitragssatz von derzeit 3,3 % bereits kurzfristig auf das angestrebte Niveau von 2,3 % gesenkt werden. Eine solche Beitragssatzsenkung würde zu einer deutlichen und vor allem notwendigen Entlas-tung der Beitragszahler führen. Das niedrigere Beitragssatzniveau kann zudem die gesamtwirt-schaftliche Beschäftigung, Produktion und damit das Wirtschaftswachstum fördern. Zugleich würde die Konjunkturentwicklung und der weitere Abbau der Arbeitslosigkeit gestärkt und einer Verschlechterung der konjunkturellen Entwicklung entgegengewirkt.
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