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Pakt gegen Lebensmittelverschwendung im Groß- und Einzelhandel: Ergebnisbericht zum Monitoring 2024

Author

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  • Kuntscher, Manuela
  • Schmidt, Thomas

Abstract

Im Sommer 2023 wurde zwischen dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) und 14 Unternehmen des Lebensmittelgroß- und -einzelhandels eine freiwillige Vereinbarung zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen (LMA) geschlossen. Mit Unterzeichnung dieses Paktes gegen Lebensmittel- verschwendung (kurz Pakt) haben sich die Unternehmen dazu verpflichtet, ihre LMA bis 2025 um 30 % und bis 2030 um 50 % zu reduzieren. Diese Reduzierungsziele sind von jedem einzelnen Unternehmen zu erreichen und beziehen sich auf das jeweils individuell gewählte Basisjahr. Hierfür sind im Pakt Pflicht- und Wahlpflichtmaßnahmen festgelegt. Das Thünen-Institut wurde vom BMLEH mit der Berichterstattung beauftragt. Dazu übermitteln die Unternehmen jährlich Daten an das Thünen-Institut, welches diese auswertet und in anonymisierter und aggregierter Form in einem Ergebnisbericht veröffentlicht. Der erste Ergebnisbericht wurde im Dezember 2024 von Kuntscher und Schmidt veröffentlicht. Mit dem nun vorliegenden zweiten Ergebnisbericht wird das Monitoring des Paktes fortgeführt. Die Unternehmen liefern Daten zu Umsätzen und Abschreibungen, unterteilt in fünf Warengruppen. Abschreibungen umfassen Lebensmittel, die als nicht mehr verkaufsfähig aussortiert wurden. Zusätzlich sind die Unternehmen verpflichtet, mindestens einmal bis zum Jahr 2030 die Mengen an Lebensmitteln zu erfassen und zu berichten, die für den menschlichen Verzehr weitergegeben werden - beispielsweise in Form von Spenden an die Tafeln. Bis dahin erfolgt die Berechnung auf Basis einer Pauschale. Zudem besteht die Möglichkeit, die Mengen an Lebensmitteln zu melden, die als Futtermittel weitergegeben werden. Beide Formen der Weitergabe (als Lebensmittel und als Futtermittel) tragen zur Verringerung von LMA bei und somit zum Reduzierungsergebnis. Des Weiteren füllen die Unternehmen jährlich ein Formblatt aus, in dem die Umsetzung der Pflicht- und Wahlpflichtmaßnahmen dokumentiert wird. Zur Reduzierung der LMA setzen die Unternehmen neben fünf Pflichtmaßnahmen mindestens acht Wahlpflichtmaßnahmen um. Diesbezüglich steht eine Liste mit 36 verschiedenen Wahlpflichtmaßnahmen zur Auswahl, zudem ist die Anwendung individueller Maßnahmen zulässig. Die Daten zum Berichtsjahr 2024 wurden von allen teilnehmenden Unternehmen fristgerecht zum 1. Juli 2025 eingereicht. Insgesamt wurden 15 Datensätze mit Angaben zu Umsätzen und Abschreibungen, 14 Formblätter sowie ergänzende Nachweise zur Umsetzung der Pflicht- und Wahlpflichtmaßnahmen an das Thünen-Institut übermittelt und anschließend anonymisiert ausgewertet. Dabei erfolgte eine aggregierte Berechnung, gewichtet nach Umsatzzahlen der Unternehmen. Die gewichtete Gesamt-Abschreibungsrate über alle Warengruppen hinweg lag im Jahr 2024 mit 1,78 % etwas über dem Vorjahreswert. In Warengruppen mit leicht verderblichen Lebensmitteln (Brot und Backwaren, Obst und Gemüse) fiel die Abschreibungsrate höher aus als in Warengruppen mit länger haltbaren Produkten. Die Weitergabe als Lebensmittel oder Futtermittel konnte leicht gesteigert werden, sodass etwas mehr als ein Viertel der Gesamt-Abschreibungsrate weitergegeben wurde. Der verbleibende Anteil wurde als LMA entsorgt. Der gewichtete Reduzierungserfolg über alle Unternehmen hinweg lag im Jahr 2024 bei 25 % und blieb damit auf dem Niveau des Vorjahres. Zwischen den Unternehmen zeigen sich jedoch deutliche Unterschiede: In acht Datensätzen konnte die Reduzierung gegenüber dem Vorjahr weiter verbessert werden, während sie in den übrigen sieben zurückging. Hauptursachen für den Rückgang waren vor allem eine gestiegene Gesamt- Abschreibungsrate und vereinzelt eine gesunkene Weitergabe von Lebensmitteln. Im Hinblick auf das Zwischenziel von 30 % Reduzierung bis 2025 zeigt der aktuelle Stand, dass neun Datensätze dieses Ziel bereits erreicht haben, während sechs noch darunter liegen. Zusammenfassung II Eine der Pflichtmaßnahmen ist, dass sich bis zum 1. Juli 2024 an 90 % der Geschäftsstandorten eine dauerhafte Kooperation mit mindestens einer Organisation zur Weitergabe von Lebensmitteln für den menschlichen Verzehr etabliert hat. Dieses Ziel haben neun Unternehmen bereits erreicht; drei weitere liegen mit über 80 % in Reichweite, während zwei Unternehmen derzeit bei rund 70 % oder knapp darunter liegen. Unternehmen, die das Ziel bislang nicht erfüllen, erstellten eine Zielsetzung zur künftigen Umsetzung. Die Anzahl der umgesetzten Wahlpflichtmaßnahmen stieg von 132 im Jahr 2023 auf 138 im Jahr 2024. Diese verteilten sich wie folgt: 48 an den Schnittstellen zu produzierenden und zuliefernden Betrieben, 43 in den Märkten oder im Online-Handel, 27 an den Schnittstellen zu Kund*innen, 17 zur Verbesserung der Weitergabe und drei individuelle Maßnahmen. Viele der umgesetzten Wahlpflichtmaßnahmen setzen an den Schnittstellen der Lebensmittelkette an, sowohl zu vorgelagerten Sektoren (Landwirtschaft, Verarbeitung) als auch zu nachgelagerten (Außer-Haus-Verpflegung, private Haushalte). Zur Erreichung der Reduzierungsziele ist es jedoch entscheidend, darüber hinaus gezielt Maßnahmen zu fördern, die direkt zur Verringerung der LMA im eigenen Unternehmen beitragen. Neben Strategien zur Senkung der Abschreibungen kann insbesondere der Ausbau der Weitergabe als Lebensmittel oder als Futtermittel einen wirksamen Beitrag leisten. Ergänzend wird eine vertiefte Datenanalyse auf Unternehmensebene empfohlen. Die Untersuchung der abschreibungsintensivsten Produktgruppen sowie eine Auswertung auf Filialebene können dabei wertvolle Erkenntnisse liefern, um gezielt neue Handlungsansätze zur Reduzierung von LMA zu eröffnen.

Suggested Citation

  • Kuntscher, Manuela & Schmidt, Thomas, 2025. "Pakt gegen Lebensmittelverschwendung im Groß- und Einzelhandel: Ergebnisbericht zum Monitoring 2024," Thünen Working Papers 276, Johann Heinrich von Thünen Institute, Federal Research Institute for Rural Areas, Forestry and Fisheries.
  • Handle: RePEc:zbw:jhtiwp:333955
    DOI: 10.3220/253-2025-214
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