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Folgenabschätzung eines Verbots der ganzjährigen Anbindehaltung von Milchkühen

Author

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  • Bergschmidt, Angela
  • Lindena, Tomke
  • Neuenfeldt, Sebastian
  • Tergast, Hauke

Abstract

Die Anbindehaltung von Rindern wird von der Gesellschaft kritisch gesehen und stellt gemäß dem Stand der wissenschaftlichen Beurteilung kein tiergerechtes Haltungsverfahren dar. Als besonders problematisch gilt die ganzjährige Anbindehaltung, bei der die Tiere das gesamte Jahr über im Anbindestand stehen und keinen Zugang zur Weide oder einem Auslauf haben. Das Thünen-Institut für Betriebswirtschaft wurde vom BMEL beauftragt, die Folgen eines Verbots der ganzjährigen Anbindehaltung von Milchkühen (bei gesetzter 10-jähriger Übergangsfrist) abzuschätzen. Aufgrund des Strukturwandels würde sich die Zahl der ganzjährigen Anbindehaltungen von den für das Jahr 2010 ermittelten Werten (31.500 Betriebe, 650.000 Kühe) bis zum Jahr 2027 auf 13.500 Betriebe mit rund 270.000 Milchkühen reduzieren. Diese Betriebe wären von einem Verbot betroffen. In der Struktur sind sie vergleichsweise klein, auf die Milchviehhaltung spezialisiert und verfügen oftmals über andere Einkommen neben der Landwirtschaft. Besonders hohe Anteile ganzjähriger Anbindehaltungen sind in Bayern und Baden-Württemberg zu finden. Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung haben verschiedene Möglichkeiten, ihr Haltungsverfahren tiergerechter zu gestalten: Angebot von Weidegang, Bau eines Laufhofes, Umbau des Anbindestalls zum Laufstall und Neubau eines Laufstalls. Die Umsetzbarkeit dieser Maßnahmen hängt in einem hohen Maße von den standortspezifischen Bedingungen und betrieblichen Bedin-gungen ab. Dementsprechend variieren die Kosten je Kuhplatz für diese Maßnahmen. Bei einer Berechnung der Kostenänderungen in Cent/kg Milch wurden Kostenerhöhungen eines Ausstiegs aus der ganzjährigen Anbindehaltung von 0,26 bis 13,42 ct/kg Milch für die betroffenen Betriebe ermittelt. Bei einem durchschnittlichen Auszahlungspreis der Molkereien von 27,2 ct/kg Milch im Jahr 2016 und 36,6 ct/kg im Jahr 2017 kann ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung für die betroffenen Betriebe somit erhebliche Auswirkungen auf die Rentabilität haben. Um die negativen Auswirkungen eines Verbots der ganzjährigen Anbindehaltung auf die Wirtschaftlichkeit der Betriebe zu reduzieren, können verschiedene Fördermaßnahmen eingesetzt werden. Insbesondere das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP), tierbezogene Weideprämien sowie Beratungsmaßnahmen kommen hierfür in Frage. Die öffentlichen Mittel für eine flankierende Förderung innerhalb des Übergangszeitraums von 10 Jahren wurden auf insgesamt 222 bzw. 287 Mio. Euro geschätzt Diese Ausgaben ließen sich grundsätzlich mit den im Rahmen der zweiten Säule der EU-Agrarpolitik zur Verfügung stehenden Mittel finanzieren. Es ist zu erwarten, dass ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung auch mit einer flankierenden Förderung zu einer Beschleunigung des Strukturwandels führt. Ein sozialverträgliches Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung setzt voraus, dass eine ausreichende Übergangszeit zur Anpassung der Betriebe gewährt wird, das Verbot mit attraktiven Fördermaßnahmen flankiert wird und ggf. Härtefallregeln für auslaufende Betriebe angewendet werden.

Suggested Citation

  • Bergschmidt, Angela & Lindena, Tomke & Neuenfeldt, Sebastian & Tergast, Hauke, 2018. "Folgenabschätzung eines Verbots der ganzjährigen Anbindehaltung von Milchkühen," Thünen Working Papers 111, Johann Heinrich von Thünen Institute, Federal Research Institute for Rural Areas, Forestry and Fisheries.
  • Handle: RePEc:zbw:jhtiwp:111
    DOI: 10.3220/WP1543569256000
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