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Kurzgutachten zur Neufassung von § 18a Abs. 3 Landeshaushaltsordnung aus finanzwissenschaftlicher und finanzpolitischer Sicht

Author

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  • Breuer, Christian
  • Truger, Achim

Abstract

Die konjunkturelle Situation in Deutschland im Frühjahr 2025 ist nach mehreren schweren Schocks (Coronakrise, Energiepreiskrise, Zollkonflikte) und zwei Jahren negativen Wachstums schlecht. • Das aktuelle Verfahren zur Konjunkturbereinigung in Brandenburg (Bundesverfahren) erkennt die starke krisenbedingte Unterauslastung jedoch nach mehreren Abwärtsrevisionen der Potenzialschätzungen (zu schätzende "Normallage") nur noch in relativ geringem Ausmaß als konjunkturell verursacht. • Eine Unterschätzung konjunktureller Defizite und spiegelbildlich eine Überschätzung des strukturellen Defizits durch die Konjunkturbereinigung kann im Rahmen der Schuldenbremse zu einer prozyklischen Fiskalpolitik ("Sparen in der Rezession") führen. Die ständigen Revisionen des Potenzials erschweren zudem die Planbarkeit und Stetigkeit der Finanzpolitik. * Als Alternative zum Bundesverfahren wird daher eine mehrjährige Glättung der Potenzialschätzungen vorgeschlagen, bei der das arithmetische Mittel der aktuellen und früherer Potenzialschätzungen für das jeweilige Haushaltsjahr verwendet wird. * Eine mehrjährige Glättung führt am aktuellen Rand zu einer deutlich verzögerten Anpassung des Produktionspotenzials und ermöglicht eine stärker antizyklische Fiskalpolitik mittels höherer konjunkturbedingter Defizite. * Spiegelbildlich würde eine Glättung in einem hypothetischen Aufschwungszenario nach mehreren Jahren symmetrisch zu erheblichen konjunkturellen Überschüssen führen. * Wenn Konjunkturgerechtigkeit, Planbarkeit und Vorhersehbarkeit der Finanzpolitik einen großen Stellenwert einnehmen, könnte eine mehrjährige Glättung der Potenzialschätzung ein geeignetes Mittel zur Lösung des Revisionsproblems sein. * Die Stabilität der Schätzung erhöht sich tendenziell mit der Anzahl der in die Glättung einbezogenen Projektionen. * Insofern prozyklische Revisionen einem idealtypischen Konjunkturzyklus folgen, könnte eine Glättung über einen vollständigen Konjunkturzyklus (rund 10 Jahre) die Stabilität der Schätzung verbessern. * Bei der Wahl, wie viele Jahre in die Glättung einbezogen werden, kann eine politische Abwägung notwendig werden, bei der neben der Revisionsneutralität auch andere Faktoren eine Rolle spielen können (z.B. Planbarkeit, Vorhersagbarkeit oder Defizitaversion) * Zur Verstetigung der öffentlichen Investitionen und der öffentlichen Daseinsvorsorge sowie zur Verbesserung der Konjunkturgerechtigkeit könnte das Land Brandenburg die Konjunkturkomponente der kommunalen Ebene im Bundesverfahren in die (geglättete) Konjunkturbereinigung des Landeshaushalts einbeziehen. Allerdings sollte das Verfahren im Auf- und Abschwung zwingend symmetrisch sein, d.h. d.h. unterhalb der Normallage dürfen zusätzliche Kredite für die Kommunen aufgenommen werden, während oberhalb der Normallage eine entsprechende Tilgung erforderlich ist.

Suggested Citation

  • Breuer, Christian & Truger, Achim, 2026. "Kurzgutachten zur Neufassung von § 18a Abs. 3 Landeshaushaltsordnung aus finanzwissenschaftlicher und finanzpolitischer Sicht," ifso expertise 35, University of Duisburg-Essen, Institute for Socioeconomics (ifso).
  • Handle: RePEc:zbw:ifsoex:342509
    Note: Forschungsauftrag des Ministeriums der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg.
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