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- Nippel, Peter
- Plewa, Paul
Abstract
Dieser Beitrag untersucht, wie sich Gesellschafter von GmbHs oder kleinen, nicht börsennotierten AGs vor Verlusten in Folge von Vermögensverschiebungen bei Kapitalerhöhungen schützen können. Die Gefahr von Vermögensverschiebungen besteht, wenn der Emissionspreis neuer Anteile unter deren Wert liegt und gleichzeitig Bezugsrechte entweder gar nicht existieren oder nicht handelbar sind, zumindest aber nicht zum "fairen" Wert veräußert werden können. Die Forderung, den Emissionspreis zur Vermeidung von Vermögensverschiebungen in Höhe des "inneren" Wertes oder Marktwertes festzulegen, hilft hier nicht weiter. Denn bei nicht börsennotierten AGs und GmbHs sind keine Marktwerte beobachtbar, und die Gesellschafter können durchaus unterschiedlicher Ansicht im Hinblick auf die Bewertung des Unternehmens sein. Jeder Gesellschafter muss auf Basis seiner individuellen Bewertung des Unternehmens, der Konditionen der Kapitalerhöhung und des damit zu erwartenden Wertzuwachses des Unternehmens prüfen, ob und in welchem Umfang er neue Anteile zeichnen sollte. Wir betrachten diesen Entscheidungskalkül zwecks Ableitung eines kritischen Wertes für die Mindestzeichnungsquote und damit die mindestens aufzubringende neue Einlage eines Gesellschafters. Gleichzeitig ist auch die Position der anderen (alten und ggf. neuen) Gesellschafter zu betrachten, um den Einigungsspielraum für die Zeichnungsquote eines (jeden) Gesellschafters zu bestimmen. Wir zeigen, wie Unter- und Obergrenze dieses Einigungsspielraums von den (heterogenen) Erwartungen der Gesellschafter und den Konditionen der Kapitalerhöhung abhängen. Dabei wird deutlich, dass die Ausgabe von handelbaren Bezugsrechten Vorteile bringt, selbst wenn diese nicht an einem organisierten Markt und nicht zu ihrem "fairen" Wert gehandelt werden. Mit der Einführung von handelbaren Bezugsrechten sinkt die Mindestzeichnungsquote und damit auch der Geldbetrag, den der einzelne Gesellschafter mindestens aufbringen muss, um sich gegen einen Vermögensverlust zu schützen. Damit sind handelbare Bezugsrechte bei Kapitalerhöhungen von GmbHs oder kleinen, nicht börsennotierten AGs vor allem auch im Interesse von liquiditätsbeschränkten Gesellschaftern zu empfehlen.
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