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Die deutsch-französische Verteidigungskooperation: Ein Balanceakt zwischen Industrie und Politik

In: Die Herzkammern Europas: Deutsch-französische Impulse für die Sicherheitsordnung der EU

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  • Armin Papperger

    (Rheinmetall AG)

Abstract

Zusammenfassung Beim Rückblick auf die deutsch-französischen Beziehungen nach dem Zweiten Weltkrieg zieht sich wie ein „roter Faden“ hindurch, dass es immer die Persönlichkeiten an der Spitze unserer beiden Länder waren, die mit ihren Erfahrungen und ihrem Charisma diese besonderen nachbarschaftlichen Beziehungen geprägt und vorangebracht haben. So waren es bekanntlich der französische Staatspräsident Charles de Gaulle und Bundeskanzler Konrad Adenauer, die aufgrund ihrer persönlichen Erfahrungen im Zweiten Weltkrieg seit Mitte der Fünfziger Jahre des 20. Jahrhunderts die Grundlagen für die besondere deutsch-französische Freundschaft schufen. Diese erreichte mit der Unterzeichnung des Élysée-Vertrages im Januar 1963 einen ersten institutionellen Höhepunkt. Schon dort war ein Kapitel zu der Verteidigungszusammenarbeit und ein Satz zur Rüstungskooperation enthalten. Dieser lautete: „Auf dem Gebiet der Rüstung bemühen sich die beiden Regierungen, eine Gemeinschaftsarbeit vom Stadium der Ausarbeitung geeigneter Rüstungsvorhaben und der Vorbereitung der Finanzierungspläne an zu organisieren“ (Deutscher Bundestag 1963). Diese ebenso allgemeine wie programmatische Absichtserklärung enthält einige Elemente, die bis heute Bedeutung für die Rüstungszusammenarbeit beider Länder entfalten: An erster Stelle hängt der Erfolg der bilateralen Rüstungskooperation vom Bemühen der beiden Regierungen ab, denn ohne deren politischen Willen kann es keine erfolgreiche „Rüstungs-Gemeinschaftsarbeit“ geben. Immer gilt es, zunächst zu klären, welche Vorhaben aus politischer Sicht geeignet für eine Zusammenarbeit erscheinen und wie sie konkret finanzierbar sind. Letztlich sind es die Regierungen, die – jeweils auch unter Einbeziehung ihrer nationalen Industrien – die „Gemeinschaftsarbeit“ zu organisieren haben. Die hierin zum Ausdruck gebrachte Erkenntnis, dass Rüstungskooperation nur dort gelingen kann, wo auch ein gewisser politischer Gleichlauf der Partnerländer gegeben ist, mag der Grund dafür gewesen sein, warum in der Folgezeit zunächst keine allzu markanten Erfolge im Bereich deutsch-französischer Rüstungskooperation gelingen wollten. Am 1. Juli 1966 zog sich Frankreich aus den militärischen Organen der NATO zurück; danach kam es zu einer näheren militärischen und rüstungspolitischen Anlehnung Deutschlands an die USA. In der unmittelbaren Folge gelang vornehmlich zivile Kooperation, unter anderem mit der Unterzeichnung des Vertrages über die Gründung des deutsch-französischen Flugzeugbauers Airbus, die auf wesentliche Initiative der Minister Franz-Josef Strauß und Karl Schiller in der Regierungszeit der Großen Koalition in Deutschland im Jahr 1969 zustande kam. Gleichwohl hatte der Élysée-Vertrag – wenn auch mit zeitlichen Verzögerungen – einige Initiativen zur konkreten deutsch-französischen Rüstungskooperation zur Folge: So begründeten die Unternehmen Aerospatiale und Messerschmidt-Bölkow-Blohm (MBB) für die Entwicklung und Produktion von Panzer- und Flugabwehrraketen der Typen MILAN, HOT und ROLAND eine Interessengemeinschaft unter dem Namen Euromissile G.I.E., das zu einem der Wegbereiter für das europäische Rüstungs-Gemeinschaftsunternehmen MBDA werden sollte. Schlüssel dieser Zusammenarbeit war der Einsatz der entsprechenden Waffen sowohl in den französischen wie den deutschen Streitkräften, aber auch die sehr pragmatische deutsche Vorgehensweise beim Export dieser Kooperationsprodukte. Für Frankreich war Rüstungsexport schon immer ein bestimmendes Motiv, während in Deutschland eher politische Restriktionen bestimmend waren. Vor diesem Hintergrund schaffte das sog. Schmidt-Debré Abkommen im Jahr 1972 – erneut aufgrund des Zusammenwirkens zweier prägender politischer Persönlichkeiten, die damals in den beiden Ländern das Amt des Verteidigungsministers bekleideten – eine pragmatisch handhabbare Basis für die Abstimmung von Exportentscheidungen, indem Deutschland versprach, sich nur in eng begrenzten Ausnahmefällen den französischen Exportentscheidungen zu verweigern. In den folgenden Jahrzehnten waren die deutsch-französischen Beziehungen immer wieder von dem Miteinander der Persönlichkeiten an der Spitze der beiden Länder geprägt. Wir erinnern uns an das Duo Helmut Schmidt und Valéry Giscard d’Estaing, das vor allem im Bereich der Wirtschafts- und Finanzpolitik Wegmarken setzte. Unvergessen ist der mehr als nur symbolische Schulterschluss von Präsident François Mitterand und Bundeskanzler Helmut Kohl, die – ähnlich dem Verhältnis zwischen den Ur-Vätern de Gaulle und Adenauer – immer wieder die tiefe historische Dimension angesichts der Gräuel des Ersten und Zweiten Weltkrieges betonten. Zum 25-jährigen Bestehen des Élysée-Vertrages beschlossen Präsident Mitterand und Bundeskanzler Kohl im Jahr 1987 die Aufstellung eines deutsch-französischen Truppenverbandes in Form der deutsch-französischen Brigade. Mit ihr sollte eine neue Phase der militärischen Zusammenarbeit eingeleitet, aber auch die Basis für mehr Interoperabilität zwischen beiden Streitkräften geschaffen werden. Eng war aber auch Kohls Partnerschaft mit dem französischen Präsidenten Jaques Chirac. Schließlich ist an die deutlich nüchterneren, dabei aber sehr bewussten und wiederum engen Zusammenarbeitsrelationen zwischen Bundeskanzlerin Merkel und den Präsidenten Nicolas Sarkozy sowie François Hollande zu erinnern, etwa bei der Überwindung der Finanzkrise 2008/2009, der folgenden Euro-Krise und auch angesichts russischer Aggression gegen die Ukraine (siehe Minsk-Abkommen). Einen deutlichen Schub versprach die deutsch-französische Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft mit dem Amtsantritt von Emmanuel Macron im Jahr 2017 zu bekommen. In seiner berühmten Rede an der Universität Sorbonne am 26. September 2017 bot er Deutschland eine spezielle Partnerschaft und eine Erneuerung des Élysée-Vertrages an. Er sagte wörtlich: „Wir werden nicht in allen Fragen übereinstimmen, auch nicht auf Anhieb, aber wir werden über alles reden. Denen, die sagen, das sei eine unmögliche Aufgabe, antworte ich: Ihr seid vielleicht gewohnt, aufzugeben; ich bin es nicht. Denen, die sagen, das sei zu schwierig, sage ich: Denken Sie an Robert Schuman fünf Jahre nach einem Krieg, dessen Blut kaum getrocknet war. In allen Fragen, die ich angesprochen habe, können Frankreich und Deutschland entscheidende, praktische Impulse geben.“ Aus diesem Geist erwachsend wurde am 22. Januar 2019 von Präsident Macron und Bundeskanzlerin Merkel der „Aachener Vertrag“ unterzeichnet, der insbesondere eine Vertiefung der Beziehungen im Bereich der gemeinsamen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik beinhaltet. So heißt es in Art. 4 (3) des Vertrages: „Beide Staaten verpflichten sich, die Zusammenarbeit zwischen ihren Streitkräften mit Blick auf eine gemeinsame Kultur und gemeinsame Einsätze weiter zu verstärken. Sie intensivieren die Erarbeitung gemeinsamer Verteidigungsprogramme und deren Ausweitung auf Partner. Hierdurch beabsichtigen sie, die Wettbewerbsfähigkeit und Konsolidierung der europäischen verteidigungstechnologischen und industriellen Basis zu fördern. Sie unterstützen die engst mögliche Zusammenarbeit zwischen ihren Verteidigungsindustrien auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens. Beide Staaten werden bei gemeinsamen Projekten einen gemeinsamen Ansatz für Rüstungsexporte entwickeln“ (Auswärtiges Amt 2019).

Suggested Citation

  • Armin Papperger, 2026. "Die deutsch-französische Verteidigungskooperation: Ein Balanceakt zwischen Industrie und Politik," Springer Books, in: Sandra Weeser (ed.), Die Herzkammern Europas: Deutsch-französische Impulse für die Sicherheitsordnung der EU, pages 57-65, Springer.
  • Handle: RePEc:spr:sprchp:978-3-658-49989-1_6
    DOI: 10.1007/978-3-658-49989-1_6
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