Die unterschiedlichen Grundlagen von deutschem AGB-Recht und europäischer Klauselvertragsrichtlinie – ökonomische und rechtliche Überlegungen zu Systembrüchen in der Umsetzung von Europäischem Recht
Georg von Wangenheim (Universität Kassel) Sylvia Rückebeil (Universität Kassel)
Abstract
Wer zehn Jahre nach der Umsetzung der europäischen Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (93/13/EWG) in das deutsche Recht durch die Änderung des AGB-Gesetzes von 1996 über die unterschiedlichen Grundlagen des deutschen AGB-Rechts und der europäischen Verbrauchervertragsklausel-Richtlinie schreibt, muss sich fragen lassen warum das Thema noch interessant sein sollte. Die Antwort, die wir hier geben wollen, beruft sich auf den Gegenstand dieser Tagung. Es geht hier um Voraussetzungen, unter denen sich europäisches Zivilrecht herausbilden kann. Ein einheitliches europäisches Zivilrecht wird sicher nicht durch einen großen Wurf" geschaffen, sondern wird sich schrittweise in einzelnen Rechtsgebieten herausbilden und hat das teilweise auch schon getan, wie einige der anderen Vorträge dieser Tagung zeigen. Die Herausbildung einheitlichen Rechts wird aber erschwert, wenn in den einzelnen Rechtsgebieten nicht auf allgemeine Grundsätze zu Regelungsbereichen zurückgegriffen werden kann, die das gleiche Regelungsziel verfolgen. Genau diese Voraussetzung hat, so werden wir im Folgenden argumentieren, im Bereich des deutschen AGB-Rechts und der Vertragsklausel-Richtlinie gefehlt, weil Bereiche mit nur scheinbar gleichem Regelungsziel miteinander vermengt wurden. Das hatte zur Folge, dass Brüche und Unstimmigkeiten im deutschen AGB-Recht entstanden, die nun über Auslegung geheilt werden müssen, die die unterschiedlichen Ziele des deutschen AGB-Rechts und der Vertragsklausel-Richtlinie wieder voneinander trennt. Erfolgt diese Trennung nicht, so wird die Erreichung beider Ziele, wie wir im Folgenden zeigen wollen, beeinträchtigt. Um diese Behauptungen zu untermauern werden wir, nachdem wir ganz kurz die Geschichte des deutschen AGB-Rechts und der europäischen Vertragsklausel-Richtlinie in Erinnerung rufen (Abschnitt B), zunächst darstellen, wie sich die Regulierung allgemeiner Geschäftsbedingungen als ein Weg zur Senkung von Transaktionskosten ökonomisch begründen lässt und welche ökonomischen Argumente rechtlichen Verbraucherschutz stützen können. (Abschnitt C). Wir werden dann zeigen, dass sich das deutsche AGB-Recht, wie es vor der Vertragsklausel-Richtlinie gegolten hat, vom ökonomischen Transaktionskostenargument geprägt war und dem Verbraucherschutz nur sekundär gedient hat, während es bei der Vertragsklausel-Richtlinie genau umgekehrt ist (Abschnitt D). Diese Erkenntnisse werden wir dann nutzen um zu zeigen, wie es aufgrund der Zusammenführung des alten deutschen AGB-Rechts mit der Vertragsklausel-Richtlinie im neuen AGB-Recht zu Brüchen und dem Bedarf nach unterschiedlicher Auslegung derselben Ausdrücke des AGB-Rechts für Verbraucherverträge und andere Verträge kommt (Abschnitt E). Aus diesen Erkenntnissen, werden wir dann die bereits angedeuteten Schlussfolgerungen für die Entwicklung einheitlichen europäischen Zivilrechts ziehen (Abschnitt F).
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