Seit 1996 können die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung Deutschlands (GKV) ihre Krankenkasse frei wählen. Der Wettbewerb zwischen den Kassen wurde damit erheblich verstärkt. Wegen des Verbots risikoabhängiger Prämien (Diskriminierungsverbot) haben die Krankenkassen einen Anreiz, aktiv Risikoselektion zu betreiben ¿ sich also aktiv um eine Verbesserung ihres Risikopools zu bemühen. In diesem Beitrag wird argumentiert, dass die Wettbewerbsverzerrungen in der GKV nicht auf aktive, sondern auf passive Risikoselektion zurückzuführen sind. Das Problem liegt also nicht im Wettbewerb selbst, sondern in der schlechten Organisation des Wettbewerbs. Ein verbesserter Risikostrukturausgleich würde dieses Problem entschärfen und zudem eine weitere Stärkung des Wettbewerbs ermöglichen.
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