Die Hartz-Reform vollzog sich in einer Reihe von markanten Einzelschritten zwischen 2003 und 2005 und ging mit einer Vielzahl von Veränderungen in allen Bereichen der aktiven und passiven Arbeitsmarktpolitik einher. Ein Kerngedanke der Hartz-Kommission bestand dabei darin, die Arbeitslosigkeit durch eine Senkung der durchschnittlichen Arbeitslosigkeitsdauer zu reduzieren. Durch eine Verkürzung der durchschnittlichen Arbeitslosigkeitsdauer um ein Drittel sollte eine Halbierung der Arbeitslosigkeit erreicht werden (Kommission zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit 2002). Dementsprechend waren die vorgeschlagenen Instrumente darauf ausgerichtet, zum einen Vermittlungsprozesse zu beschleunigen und zum an deren den Bezug von Lohnersatzleistungen weniger attraktiv zu machen. Letzteres bedeutete vor allem, die Inanspruchnahme der Arbeitslosenversicherung als faktisches Frühverrentungsinstrument einzuschränken.
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