"Für den Arbeitsmarkt der neuen Bundesländer wird untersucht, ob sich die individuellen beruflichen Folgerisiken von Kurzarbeitern und Arbeitslosen unterscheiden. Analysiert werden beruflicher Verbleib und - im Falle einer Wiederbeschäftigung - die Veränderung der Job-Qualität. Die Untersuchung stützt sich auf Daten des Sozio-ökonomischen Panels (Ost), Wellen 1990 und 1991. Als wichtigste Ergebnisse werden ermittelt: - Zwischen Kurzarbeitern und Arbeitslosen existieren in den neuen Bundesländern kaum Unterschiede in den persönlichen Merkmalen. Die Zuweisung in einen der beiden Zustände erfolgt damit weitgehend unabhängig von der individuellen Leistungsfähigkeit. - Kurzarbeiter haben gegenüber Arbeitslosen keine verbesserte Jobsuchposition. Es ergeben sich ähnliche Abgangswahrscheinlichkeiten in Vollzeitbeschäftigung. Von Kurzarbeit gehen folglich keine qualifizierenden Effekte aus. - Die Teilnahme an einer Maßnahme zur Fortbildung und Umschulung erhöht die Wahrscheinlichkeit, eine erneute Vollzeitbeschäftigung zu finden. - Ein Abgang in Vollzeitbeschäftigung ist für ehemalige Kurzarbeiter deutlich seltener mit einer beruflichen Verschlechterung verbunden als für ehemalige Arbeitslose. Dieses Ergebnis ist jedoch allein darauf zurückzuführen, daß ein sehr hoher Prozentsatz von Kurzarbeitern auf einer Vollzeitstelle im angestammten Betrieb weiterbeschäftigt wird (Aufhebung der Kurzarbeit). - Werden nur diejenigen Abgänge in Vollzeitbeschäftigung betrachtet, die 'auf dem freien Markt', das heißt über einen Betriebswechsel, realisiert werden, so zeigen sich für Kurzarbeiter und Arbeitslose keine strukturellen Unterschiede bezüglich des Risikos einer beruflichen Verschlechterung. Aus diesen Ergebnissen ziehen die Autoren als wichtigsten Schluß, daß das Instrument Kurzarbeit in der in den neuen Bundesländern praktizierten Form - gemessen an den betrachteten partiellen Effizienzkriterien - nur dann angemessen erscheint, wenn für die betroffenen Arbeitnehmer eine längerfristige Beschäftigungsperspektive im geförderten Betrieb besteht." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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