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Stellungnahme zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit: zu dem Antrag "Eigenanteile in Pflegeheimen senken - Menschen mit Pflegebedarf finanziell entlasten" (BT-Drucksache 19/960)

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  • Kochskämper, Susanna

Abstract

Immer mehr Menschen nehmen die Sozialhilfeleistung "Hilfe zur Pflege" in Anspruch. Allerdings bedeutet das nicht automatisch, dass Pflegebedürftigkeit heute häufiger in die Bedürftigkeit führt als noch vor zehn Jahren. Denn auch die Pflegefallzahlen insgesamt sind in den letzten Jahren immer weiter gestiegen. Setzt man die Anzahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege und die der Pflegebedürftigen insgesamt ins Verhältnis, zeigt sich, dass der Anteil der Hilfeempfänger an den Pflegebedürftigen fast konstant geblieben ist - ein Aufwärtstrend hat nicht stattgefunden. Das gilt nicht nur im bundesweiten Durchschnitt, sondern auch für die einzelnen Bundesländer - allerdings mit deutlichen regionalen Unterschieden: Waren in Hamburg in 2015 knapp ein Viertel der Pflegebedürftigen auf diese staatliche Unterstützung angewiesen, haben in Brandenburg im selben Jahr nur rund 7 Prozent diese Sozialleistung erhalten. Erkennbar ist bisher nur, dass im bundesweiten Durchschnitt insbesondere Pflegebedürftige, die in Pflegeheimen versorgt werden, Hilfe zur Pflege beziehen: So erhalten zwar ungefähr ein Drittel aller Pflegebedürftigen in Pflegeheimen "Hilfe zur Pflege", von einer generellen, drastischen Zunahme in den letzten Jahren kann aber auch hier nicht die Rede sein. Auch hier zeigen sich allerdings regionale Unterschiede: Insbesondere in den Stadtstaaten Berlin (45 Prozent), Hamburg (55 Prozent) und Bremen (66 Prozent), aber auch in den Flächenländern Sachsen (66 Prozent) und Schleswig-Holstein (68 Prozent) leben anteilig weniger Empfänger von Hilfe zur Pflege in Einrichtungen als im bundesweiten Durchschnitt - in Berlin werden sogar mehr Empfänger außerhalb von Einrichtungen gepflegt. Auch diese bundeslandspezifischen Anteile sind seit 2009 weitestgehend konstant geblieben und schwanken um die hier ausgewiesenen Werte. So gibt es durchaus regionale Unterschiede, aber keine deutlichen Hinweise, dass sich in bestimmten Bundesländern Probleme in der Vergangenheit massiv verschärft haben. Das heißt jedoch nicht, dass dies auch für die Zukunft gilt. Entscheidend sind hier nicht nur Faktoren wie die künftige Einkommens- und Vermögenssituation der Haushalte und ihre familiäre Situation, sondern auch die Höhe der Pflegekosten, die durch den Fachkräftemangel weiter steigen können. Aus diesem Grund ist die Politik gefordert, mindestens für Planungssicherheit zu sorgen und die Leistungen der Pflegepflichtversicherung zu stabilisieren. Denn nur so ist private Vorsorge möglich. Ob eine Pflicht zur ergänzenden Vorsorge für den Pflegefall nötig ist, kann nach dem gegenwärtigen Forschungsstand nicht eindeutig beantwortet werden. Dazu ist bisher zu wenig darüber bekannt, wie genau Menschen für den Pflegefall vorsorgen. Möglicherweise reicht eine deutliche und offene Kommunikation aus, um private Vorsorge zusätzlich zu erleichtern. Möglicherweise sind auch neue, freiwillige Formen im Bereich einer ergänzenden Vorsorge hilfreich.

Suggested Citation

  • Kochskämper, Susanna, 2018. "Stellungnahme zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit: zu dem Antrag "Eigenanteile in Pflegeheimen senken - Menschen mit Pflegebedarf finanziell entlasten" (BT-Drucksac," IW-Reports 24/2018, Institut der deutschen Wirtschaft (IW) / German Economic Institute.
  • Handle: RePEc:zbw:iwkrep:242018
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    • H75 - Public Economics - - State and Local Government; Intergovernmental Relations - - - State and Local Government: Health, Education, and Welfare
    • I18 - Health, Education, and Welfare - - Health - - - Government Policy; Regulation; Public Health
    • I38 - Health, Education, and Welfare - - Welfare, Well-Being, and Poverty - - - Government Programs; Provision and Effects of Welfare Programs

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