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Koordination von Opferbetreuung und psychologischer Soforthilfe: Abschlussbericht

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  • Popa, Andrea
  • Schultz, Carsten

Abstract

[1. Motivation und Einordnung] Menschen, die Opfer von Gewalttaten geworden sind, haben einen komplexen Versorgungs- und Unterstützungsbedarf, welcher sich auf verschiedenste Bereiche wie physische und psychische Gesundheit, ihre Arbeit und auch soziale Beziehungen erstreckt. Um diesen verschiedenen Bedürfnissen gerecht zu werden, wurden im Jahr 2001 vom Rat der Europäischen Kommission allgemeine Mindeststandards zur Berücksichtigung der Rechte und Bedürfnisse der Opfer in Strafverfahren (Rahmenbeschluss 2001/220/JI) festgelegt. Da diese sich jedoch als unzureichend erwiesen haben, den Bedürfnissen der Opfer in allen europäischen Mitgliedsstaaten angemessen Rechnung zu tragen, beschloss der Rat, die Rechtsvorschriften zu verbessern, um einen integrierten und koordinierten Ansatz zur Versorgung von Opfern von Gewalttaten in Europa flächendeckend zu gewährleisten. 2012 wurden die neuen Vorschriften als Richtlinie 2012/29/EU veröffentlicht. Da schon vorher bekannt war, dass im Rahmen des Stockholmer Programms seit 2010 konkrete Änderungen und Verbesserungsmöglichkeiten ausgearbeitet wurden, begann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bereits im Jahr 2011 nach Möglichkeiten der Versorgungsverbesserung in Deutschland zu suchen. Im Rahmen dieser Kampagne der Versorgungsverbesserung gab das BMAS im Jahr 2012 drei Modellprojekte in Auftrag, um Verbesserungspotenziale für die Versorgung von Opfern von Gewalttaten in Deutschland aufzuspüren. Das im Rahmen dieses Berichtes im Mittelpunkt stehende dritte Projekt „KOPS: Koordination von Opferbetreuung und psychologischer Soforthilfe“ wurde durch die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Lehrstuhl für Technologiemanagement, von Juli 2012 bis Dezember 2014 durchgeführt. Unter der Leitung von Professor Dr. Carsten Schultz und in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Rheinland, dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Schleswig-Holstein, dem Landesamt für Soziale Dienste Schleswig-Holstein und dem Frauennotruf Kiel fokussiert das Projekt die Strukturen der Zusammenarbeit von Hilfseinrichtungen und Behörden im übergreifenden Kontext. Das Hauptaugenmerk der empirischen Untersuchung liegt darauf zu verstehen, wie die einzelnen Akteure im Bereich der Opferhilfe und der Opferentschädigung miteinander arbeiten, wie sie untereinander verbunden sind und welche Strukturen in diesem wichtigen Sektor vorhanden sind. Es werden auch die Arbeitsweisen einzelner Einrichtungen untersucht, deren Erfahrungen mit dem Opferentschädigungsgesetz und wie MitarbeiterInnen aus den verschiedenen Einrichtungen sich für Veränderungen in ihrem Tätigkeitsbereich und in der Opferhilfe einsetzen. Grundlage der Untersuchung ist ein Bündel aus qualitativen (Workshops und Experteninterviews) und quantitativen (Befragung mittels Fragebögen) empirischen Methoden. Die empirischen Ergebnisse sind in die Entwicklung einer Software für das Opferhilfe-Fallmanagement eingeflossen, welche beim Frauennotruf Kiel e.V. prototypisch umgesetzt und getestet wurde. Neben den aus den empirischen Ergebnissen abgeleiteten Handlungsempfehlungen, stellt die Software eine wertvolle Möglichkeit des Transfers der Projektergebnisses in die Praxis der Opferbetreuung dar. [...]

Suggested Citation

  • Popa, Andrea & Schultz, Carsten, 2015. "Koordination von Opferbetreuung und psychologischer Soforthilfe: Abschlussbericht," Manuskripte aus den Instituten für Betriebswirtschaftslehre der Universität Kiel 663, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Institut für Betriebswirtschaftslehre.
  • Handle: RePEc:zbw:cauman:663
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