Nach den Ergebnissen des ersten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung ist das Armutsrisiko von Kindern unter 18 Jahren wesentlich höher als das anderer Altersgruppen. Um die überdurchschnittliche hohe Sozialhilfequote von Kindern zu senken, regten Bündnis 90/Die Grünen im Frühjahr 2001 die Einführung einer sogenannten Kindergrundsicherung (Grüne Kindergrundsicherung) an. Über einen einkommensabhängigen Kindergeldzuschlag von maximal 200 DM pro Kind soll das Existenzminimum von Kindern unter 18 Jahren abgesichert werden. Dieser Kindergeldzuschlag wird mit SOEP-Daten des Jahres 1999 simuliert, um die Zusammensetzung der potentiell anspruchsberechtigten Familien-Haushalte sowie das Ausmaß der Veränderung ihrer Einkommenslage durch die Grüne Kindergrundsicherung abzuschätzen. Die Ergebnisse zeigen, dass vor allem typische Risikogruppen wie Familien mit mehreren Kindern, allein Erziehendenhaushalte und Haushalte mit nicht-erwerbstätigen Personen einen Kindergeldzuschlag erhalten würden. In Westdeutschland ist die Anspruchsquote bei Familien mit Kindern im Kindergartenalter am höchsten; in Ostdeutschland dagegen in dieser Gruppe am niedrigsten. Obwohl die Armutsquote von Personen aus Haushalten mit Kindern durch diesen Kindergeldzuschlag sinkt, führt die Grüne Kindergrundsicherung - im Vergleich zu nicht-anspruchsberechtigten Familien mit Kindern im gleichen Alter - im Durchschnitt nur zu einer geringfügigen Verbesserung der individuellen Wohlfahrtsposition von Kindern. Dem Versuch, die Armut von Kindern unabhängig von den Ursachen der familiären Armut sowie von der Bedarfssituation der anderen Haushaltsmitglieder zu lindern oder zu bewältigen, sind letztendlich enge Grenzen gesetzt. Der zentrale Konflikt von Erziehenden, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren und somit familiäre Armut zu vermeiden, wird durch einen einkommensabhängigen Kindergeldzuschlag nicht gelöst oder verringert.
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Paper provided by DIW Berlin, German Institute for Economic Research in its series Discussion Papers of DIW Berlin with number
273.
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