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Der Nutzen der externen Qualitätssicherung bei Abschlussprüfern aus der Sicht von Aufsichtsräten

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  • Nommensen, J. M.

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Die Regulierungsvorschriften für Abschlussprüfer wurden in den zurückliegenden Jahren auf nationaler und internationaler Ebene in mehreren Schritten verschärft. Davon sind auch externe Qualitätssicherungssysteme betroffen. Deren Funktion liegt in der Überprüfung der Angemessenheit der internen Qualitätssicherungssysteme von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie der Überprüfung der normengerechten Durchführung von Prüfungsdienstleistungen. Externe Qualitätssicherungssysteme können als Peer-Review-System, bei dem die Qualitätssicherungsprüfungen durch praktizierende Wirtschaftsprüfer (Peers) durchgeführt werden, ausgestaltet sein. Eine andere Möglichkeit ist die Ausgestaltung als Monitoring-System, bei dem die Qualitätssicherungsprüfungen (Inspektionen) durch Angestellte einer berufsstandunabhängigen Institution (Inspektoren) durchgeführt werden. In Deutschland werden bei Abschlussprüfern, die Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse, zu denen auch kapitalmarktorientierte Unternehmen gehören, vornehmen, Inspektionen durchgeführt. Bezüglich der gesetzlichen Abschlussprüfungen bei anderen Unternehmen führen praktizierende Wirtschaftsprüfer die Qualitätssicherungsprüfungen durch. Es stellt sich die Frage, warum eine Unterscheidung in zwei Gruppen von Abschlussprüfern erforderlich ist, von denen die eine anders geprüft wird als die andere. Zudem stellt sich die Frage, ob Inspektoren, wie von den Normengebern angenommen, tatsächlich besser geeignet sind, die Qualitätssicherungsprüfungen vorzunehmen. Die Argumentationen zur Rechtfertigung von Regulierungsmaßnahmen sollten an den Interessen der Adressaten der Abschlussprüfungsleistungen ausgerichtet sein. Die Aufsichtsräte sind eine der wichtigsten Adressatengruppen von Abschlussprüfungsleistungen. Daher widmet sich diese Arbeit der Frage, wie Aufsichtsräte externe Qualitätssicherungssysteme beurteilen. Das im Rahmen dieser Arbeit durchgeführte Quasi-Experiment bestätigt die Annahme, dass Qualitätssicherungsprüfungen, die von Inspektoren durchgeführt werden, aus der Sicht von Aufsichtsräten einen höheren Nutzen entfalten als Qualitätssicherungsprüfungen, die von praktizierenden Wirtschaftsprüfern durchgeführt werden. Insgesamt liefern die Ergebnisse der Studie eher Argumente für ein einheitliches Qualitätssicherungssystem unter Einsatz von Inspektoren. Sofern der Einsatz von Peers jedoch aus Kostenerwägungen oder anderen Gründen in Frage kommt, erscheint die Kapitalmarktorientierung des geprüften Unternehmens als ein Differenzierungsmerkmal als sachgerecht. Die in dieser Arbeit durchgeführte Studie berücksichtigt allerdings nur eingeschränkt die möglichen weiteren Entscheidungsgründe für die Ausgestaltung der Regulierung und deren Abstufung. Dies betrifft insbesondere die Wiederherstellung und Sicherung des Vertrauens in die Abschlussprüfung als wesentlichen Auslöser für die Reformen der letzten Jahre. Zudem ergeben sich durch die spezifische Gestaltung des im Rahmen dieser Arbeit durchgeführten Quasi-Experimentes weitere Einschränkungen bei der Verallgemeinerung. Insofern sind die Ergebnisse aus dieser Arbeit nur ein Baustein für die Rechtfertigung der externen Qualitätssicherung beziehungsweise deren Ausgestaltung, die durch weitere Untersuchungen hinterfragt und ergänzt werden könnten.

Suggested Citation

  • Nommensen, J. M., 2017. "Der Nutzen der externen Qualitätssicherung bei Abschlussprüfern aus der Sicht von Aufsichtsräten," Publications of Darmstadt Technical University, Institute for Business Studies (BWL) 90652, Darmstadt Technical University, Department of Business Administration, Economics and Law, Institute for Business Studies (BWL).
  • Handle: RePEc:dar:wpaper:90652
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