"Die individuelle Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung befindet sich im Spannungsfeld von Arbeitsmarktpolitik und sozialstaatlicher Bildungsförderung, die die Neigung, Eignung und Leistung des Teilnehmers in den Vordergrund stellt. Beide Zielrichtungen haben ihren Niederschlag in den Regelungen des Arbeitsförderungsgesetzes über die berufliche Bildungsförderung gefunden. Weder der arbeitsmarktpolitischen noch der bildungspolitischen Zweckbestimmung kann bei der Auslegung der einzelnen Vorschriften ein 'allgemeiner' Vorrang zuerkannt werden; in der Mehrzahl der Fälle sind die Ziele kongruent. Anhand von Beispielen aus der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts wird untersucht, welche Bedeutung den unterschiedlichen Ansätzen in den einzelnen Regelungsbereichen zukommt. Hierbei orientieren sich insbesondere die Vorschriften über die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der Förderung wegen der Finanzierung aus Beitragsmitteln stärker an den Bedingungen der aktuellen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik. Hingegen kann ein solcher Vorrang unter dem Blickwinkel der grundgesetzlich verbürgten Freiheit der Berufswahl für die sogenannten 'Sanktionsregelungen' nicht angenommen werden. Die Vorschriften über Art und Umfang der Förderung erfordern eine zusätzliche Berücksichtigung des Umstandes, daß der Einsatz von Mitteln begrenzt und deren effektive Verwendung sicherzustellen ist." (Autorenreferat)
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