"Der Aufsatz untersucht, zu welchem Anteil die Arbeitslosen seit Mitte der 70er Jahre die Lohnersatzleistungen Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe erhalten. Dabei wird unterschieden zwischen Leistungsbezug zu Beginn einer Arbeitslosigkeitsperiode und Leistungsbezug während des Verbleibs in Arbeitslosigkeit. Die Leistungsempfängerquote für den Arbeitslosenbestand wird im Rahmen dieser Differenzierung als der durch Lohnersatzleistungen finanzierte Anteil des Arbeitslosigkeitsvolumens interpretiert und nicht - wie man es vielfach aus Pressemeldungen gewohnt ist - als Anteil der arbeitslosen Personen, die Leistungen beziehen. Die wichtigsten Ergebnisse für die 80er Jahre: Männer erhalten beim Zugang in Arbeitslosigkeit ziemlich konstant zu etwa vier Fünftel Leistungen. Die Dauer des Leistungsbezugs ist im Verhältnis zur Gesamtdauer der Arbeitslosigkeit gleich lang geblieben. Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe decken ungefähr zu gleichen Teilen gut 70 % des Arbeitslosigkeitsvolumens finanziell ab. Bemerkenswert ist der zunehmende Anteil der Arbeitslosenhilfe. Die langen Arbeitslosigkeitsdauern und wiederholte Betroffenheit von Arbeitslosigkeit haben bei vielen arbeitslosen Männern die Ansprüche auf Arbeitslosengeld längst aufgezehrt. Frauen bekommen beim Zugang in Arbeitslosigkeit nur noch zu 70 % Leistungen - mit sinkender Tendenz. Wegen fehlender Anerkennung "der Bedürftigkeit" kompensiert die Arbeitslosenhilfe bei den Frauen nicht den Rückgang des durch Arbeitslosengeld finanzierten Volumens, so daß 1985 nur noch gut 52 % der registrierten Frauenarbeitslosigkeit durch Lohnersatzleistungen finanziell abgesichert waren." (Autorenreferat)
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