Am 6. März 2002 hat das Bundesverfassungsgericht sein seit langem erwartetes Urteil zu den Besteuerungsunterschieden von Arbeitnehmerrenten und Beamtenpensionen verkündet. Bereits 1980 hatte das Gericht das bestehende System zwar für verfassungsgemäß erklärt, aber gleichzeitig das Ausmaß der Begünstigung von Renten für korrekturbedürftig gehalten. 1992 wurde dann erneut eine Reform angemahnt. Das jetzt vorliegende Urteil unterstreicht die Notwendigkeit einer neuen und durchgreifenden Rentenreform, ist aber im Vergleich zu früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Familienbesteuerung als eher harmlos einzustufen. Während heute der überwiegende Teil der Rentner keine Steuern zahlen muss, könnte sich dies zwar in Zukunft zumindest für Bezieher hoher Renten oder zusätzlich beträchtlicher Nebeneinkünfte (beispielsweise aus Vermietung) ändern. Dagegen muss der durchschnittliche Rentner aufgrund der vermutlich weiterhin hohen Freibeträge kaum mit zusätzlichen Steuerlasten rechnen.
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Article provided by Ifo Institute for Economic Research at the University of Munich in its journal ifo Schnelldienst.
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