Die Ökonomik der Kriminalität ist ein Zweig der Ökonomischen Analyse des Rechts (ÖAR, auf Englisch Law and Economics"). Diese wird in Deutschland zwar bereits seit den 70er Jahren betrieben. Dennoch handelt es sich hierbei um eine wissenschaftliche Disziplin, die den Hauch des Exotischen umweht. In den USA ist die ÖAR dagegen eine etablierte Disziplin. An jeder Law School, die etwas auf sich hält, gibt es Lehrstühle und intensive Forschungstätigkeit. In Deutschland versteht dagegen nicht einmal jeder Ökonom, warum es erforderlich sein kann, bei der Analyse wirtschaftlichen Handelns dessen rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Auf der anderen Seite empfinden viele Juristen den Versuch von Ökonomen, Beiträge zur Rechtsphilosophie zu leisten, als imperialistisch. In diesem Beitrag soll zunächst begründet werden, warum das ökonomische Entscheidungsmodell ganz hervorragend dazu geeignet ist, die Verhaltensfolgen von Gesetzen zu prognostizieren. Deshalb kann die ÖAR einen wesentlichen Beitrag zur Gesetzesfolgenanalyse leisten. Dann wird erläutert, welchen spezifischen Beitrag die ÖAR zur Erforschung der Kriminalität leisten kann. Dieser Beitrag ist nicht auf eine naive" Abschreckungs- Theorie begrenzt; diese ist vielmehr lediglich ein Ausgangspunkt, der sich im Lichte differenzierter Erkenntnisse erweitern läßt. Darüber hinaus kann die ökonomische Theorie Einsichten in zwei Problemkreise vermitteln, die für Kriminalpolitik relevant sind: Dies ist zum einen die Frage, wie viele Ressourcen die Gesellschaft für die Produktion der inneren Sicherheit aufwenden soll; zum anderen läßt sich mit produktionstheoretischen Methoden argumentieren, in welchem Ausmaß diese Ressourcen für staatliche oder für private sowie für präventive oder für Verfolgungs-Maßnahmen verwandt werden sollten. Am Beispiel konsensualer Konfliktlösungsmechanismen (TOA, deal" im Strafprozeß) wird demonstriert, welche Einsichten sich aus der Anwendung dieses ökonomischen Instrumentariums ziehen lassen. Diese Einsichten mögen für den juristischen Kriminalpolitiker ungewöhnlich sein; dies allein mindert sicher nicht ihren Wert.
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