This file is part of IDEAS, which uses RePEc data


[ Papers | Articles | Software | Books | Chapters | Authors | Institutions | JEL Classification | NEP reports | Search | New papers by email | Author registration | Rankings | Volunteers | FAQ | Blog | Help! ]

Über den ökonomischen Sinn und Unsinn eines Haftungsdurchgriffs im Recht der Kapitalgesellschaften

Author info | Abstract | Publisher info | Download info | Related research | Statistics
Author Info
Stefano Lombardo (Freie Universität Bozen/Bolzano)
Nils Wunderlich (Rechtsreferendar in Hamburg)
Abstract

Gläubigerschutz im Recht der Kapitalgesellschaften als Sozialschutz? Wurden Vertragsgläubiger von Lehre und Rechtssprechung als einfache Verbraucher, die den Schutz der Rechtsordnung gegen die Ohnmacht ihrer professionellen Vertragsparteien brauchen, betrachtet? Wurde der Kreditmarkt wegen schwerer Marktimperfektionen, die zu ineffizienten Lösungen zwischen den Vertragsparteien führen, als natürliches Feld für Sozialgesetzgebung verstanden? Diese Fragen sind heute natürliche Gedanken, wenn man betrachtet, dass es dem EuGH in einer Laufzeit von fünf Jahren gelungen ist, die Sitztheorie aufzugeben und einen Markt für Gesellschaftstypen im EG-Binnenmarkt zu ermöglichen. Werden es Vertragsgläubiger in Zukunft mit einem unübersehbarem Dickicht aus Gesellschaften mit beschränkter Haftung aus Großbritannien oder Irland zu tun haben? Auf diesem Symposium hat schon ein Vortrag darüber referiert. Die folgenden Seiten haben im Gegenteil das Ziel, den Gläubigerschutz im Recht der deutschen Kapitalgesellschaften näher zu untersuchen. Insbesondere wird die ökonomische Theorie des Rechts zur Frage der Durchgriffshaftung angewandt. Bekanntlich dienen Kapitalgesellschaften ihren Gesellschaftern auch dazu, die Haftungsrisiken aus wirtschaftlichen Aktivitäten zu minimieren, indem die Nutzung der Kapitalgesellschaft die persönliche Haftung der Gesellschafter auf den von ihnen erbrachten oder zu erbringenden Anteil am Kapital der Gesellschaft beschränkt. So regelt § 13 Abs. 2 GmbHG ausdrücklich, dass für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Entsprechende Regelungen finden sich in §§ 1 Abs. 1 Satz 2 AktG, 2 GenG. Dieses Trennungsprinzip ist Grundlage aller Kapitalgesellschaften, es findet sich nicht nur im deutschen Gesellschaftsrecht, sondern ist international akzeptiert. Gleichwohl wird es, ebenfalls international, an der Schnittstelle zwischen Gesellschafts- und Insolvenzrecht in vielen Fällen aus Gründen des Gläubigerschutzes durchbrochen, es kommt dann also zu einer persönlichen Haftung der Gesellschafter. Man bezeichnet dies als Durchgriffshaftung bzw. piercing the corporate veil. Literatur und Rechtsprechung stehen überwiegend auf dem Standpunkt, dass die Anerkennung einer Durchgriffshaftung grundsätzlich gläubigerschützend ist. So formuliert etwa K. Schmidt: "Der Mißbrauch der Haftungsbeschränkung im Gesellschaftsrecht ist ein Phänomen, dem man nicht tatenlos gegenüberstehen darf. Wer nach Herzenslust Gesellschaften m.b.H. gründet, sie im Fall eines Misserfolgs auf Kosten der Gläubiger liquidiert und dann durch neue, schuldenfreie Gesellschaften ersetzt, muß mit haftungsrechtlichen Konsequenzen rechnen." Bei Lutter/Hommelhoff heißt es entscheidender: "Nicht die Gesinnung des betroffenen Gesellschafters steht zur Debatte, sondern die normative Funktion des Kapitals als Finanzpolster der GmbH, mit dem Verluste aufgefangen und ein rasches Abrutschen der GmbH in die Insolvenz verhindert werden soll." Es wird schnell deutlich, dass es den Juristen bei einer so verstandenen Durchgriffshaftung allerdings nur scheinbar um das hohe Ziel des Gläubigerschutzes geht. Vielmehr bezwecken sie, ein als missbilligenswert eingeschätztes Verhalten - insbesondere wegen der "Umgehung" der persönlichen Haftung von Einzelkaufleuten bei als prinzipiell "verdächtig" eingestuften Ein-Personen-Gesellschaften - auf zivilrechtlichem Wege zu sanktionieren und so letztlich vollends zu unterbinden. Dieser Position liegt eine Vielzahl wirtschaftlicher Missverständnisse zu Grunde, die zu einem alles andere als effizienten Recht geführt haben. Dies soll mit diesem Beitrag belegt werden. Mit den vor kurzem ergangenen Urteilen "Bremer Vulkan" und "KBV" hat der BGH seine Rechtsprechung in Sachen Haftungsdurchgriff auf ein neues Konzept gestellt, ohne dieses inhaltlich näher zu konkretisieren. Es verwundert daher nicht, dass die Vielzahl der in der Literatur bisher erfolgten, teils kritischen und teils zustimmenden Stellungnahmen äußerst unterschiedliche Ergebnisse für die künftige Durchgriffshaftung annehmen, deren ausführliche Erörterung den Rahmen dieses Beitrages bei weitem sprengen würde. Es soll hier allein versucht werden, die Grundlagen für eine ökonomisch sinnvolle und mithin effiziente Durchgriffshaftung herauszuarbeiten und die gefundenen Resultate dahin gehend zu überprüfen, ob sie mit der neueren Rechtsprechung des II. Zivilsenats des BGH in Einklang stehen bzw. ob und wie die Rechtsprechung und ggf. der Gesetzgeber diesbezüglich noch korrigierend eingreifen muss. Es wird sich dabei zeigen, dass die Ausführungen des BGH durchaus so verstanden werden können, dass er dem Modell einer effizienten Durchgriffshaftung nicht nur nahe steht, sondern es mit seiner Rechtsprechung - bewusst oder unbewusst - verfolgt.

Download Info
To download:

If you experience problems downloading a file, check if you have the proper application to view it first. Information about this may be contained in the File-Format links below. In case of further problems read the IDEAS help file. Note that these files are not on the IDEAS site. Please be patient as the files may be large.

File URL: http://www.bepress.com/cgi/viewcontent.cgi?article=1107&context=gwp
File Format: application/pdf
File Function:
Download Restriction: no

Publisher Info
Paper provided by Berkeley Electronic Press in its series German Working Papers in Law and Economics with number 2004-1-1107.

Download reference. The following formats are available: HTML, plain text, BibTeX, RIS (EndNote), ReDIF
Length:
Date of creation:
Date of revision:
Handle: RePEc:bep:dewple:2004-1-1107

Note: oai:bepress:gwp-1107
Contact details of provider:
Web page: http://www.bepress.com/gwp/default/

For technical questions regarding this item, or to correct its listing, contact: (Christopher F. Baum).

Related research
Keywords:

This paper has been announced in the following NEP Reports:

References listed on IDEAS
Please report citation or reference errors to , or , if you are the registered author of the cited work, log in to your RePEc Author Service profile, click on "citations" and make appropriate adjustments.:
  1. Henry B. Hansmann & Reinier H. Kraakman, 2000. "The Essential Role of Organizational Law," Yale School of Management Working Papers ysm147, Yale School of Management. [Downloadable!]
Full references

Statistics
Access and download statistics

Did you know? LogEc provides statistical analysis about downloads from this service (and others).

This page was last updated on 2008-8-5.


This information is provided to you by IDEAS at the Department of Economics, College of Liberal Arts and Sciences, University of Connecticut using RePEc data on a server sponsored by the Society for Economic Dynamics.