"Eine Beteiligung der Bundesanstalt für Arbeit an der als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern organisierten regionalen Strukturpolitik erfordert spezifisch arbeitsmarktbezogene, an den Zielen der BA orientierte Entscheidungsgrundlagen. Die Mittel sollten vorrangig in Regionen eingesetzt werden, in denen aus arbeitsmarktpolitischer Sicht der Bedarf an Investitionsanreizen am größten ist, und dabei nur Betrieben zur Verfügung gestellt werden, die gewährleisten, daß sie damit Arbeitsplatzstrukturen schaffen, die den arbeitsmarktpolitischen Zielen entsprechen. Bei Knappheit der Mittel ist es nötig, regionale und sektorale Prioritäten zu setzen. Für dieses zweifache Entscheidungsproblem hat das IAB Beurteilungs- und Entscheidungshilfen erarbeitet, die unmittelbar von den Zielen "Schaffung und Erhaltung eines hohen Beschäftigungsstandes und Verbesserung der Beschäftigungsstruktur nach Gebieten und Wirtschaftszweigen" abgeleitet sind. In der vorliegenden Studie werden die zugrunde gelegten Annahmen, Methoden und Ergebnisse dargestellt und ihre Anwendungsmöglichkeiten erörtert. Die regionalen Prioritäten orientieren sich am gegenwärtigen und voraussichtlichen Niveau des Beschäftigungsstandes in den Fördergebieten. Zur Ermittlung dieser Größe wurden bei den derzeit festgelegten 312 gewerblichen Schwerpunktorten über die Pendelverflechtungen die arbeitsmarktlichen Einzugsbereiche ermittelt und für diese funktionalen Regionen Arbeitskräftereserven berechnet. Dabei zeigt sich, daß nur knapp 3/4 der Schwerpunktorte zusammen mit ihrem Einzugsbereich eine Einwohnerzahl von mehr als 20 000 aufweisen und damit die allgemein geforderte Mindestgröße von Schwerpunktorten erfüllen."
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