Die Bundesrepublik Deutschland als Beschäftigungsland für ausländische Arbeitnehmer : Ökonomische Attraktivität, rechtliche Situation und politische Mitwirkung
"Es wird untersucht, welche Lebensbedingungen ausländische Arbeitnehmer in dem Beschäftigungsland Bundesrepublik Deutschland vorfinden, und zwar in ökonomischer und rechtlichpolitischer Hinsicht. Die in der Bundesrepublik arbeitenden Ausländer kommen zumeist aus Ländern, in denen das wirtschaftliche Entwicklungsniveau wesentlich niedriger ist als bei uns, so daß anzunehmen ist, daß ökonomische Gründe für die Auswanderung ausschlaggebend sind. Bei einem Vergleich der Bundesrepublik mit einigen anderen westeuropäischen Ländern, in denen ebenfalls eine große Zahl von Ausländern beschäftigt ist (Belgien, Frankreich, Niederlande, Schweiz), ergibt sich ganz eindeutig, daß die Bundesrepublik neben der Schweiz in ökonomischer Hinsicht für die Ausländer objektiv besonders attraktiv sein muß. Über diesem Aspekt darf aber nicht vergessen werden, daß es noch andere Faktoren gibt, die für die Lebensumstände und für die Lebensgestaltung der ausländischen Arbeitnehmer von Belang sind. Zu nennen sind hier vor allem die für Ausländer relevanten rechtlichen Bestimmungen, die Möglichkeiten zur Teilnahme am politischen Leben sowie die Versorgung mit Infrastruktur-Einrichtungen. Auffälliges Merkmal des deutschen Ausländerrechts ist der große Ermessensspielraum der Ausländerbehörden und die damit verbundene Rechtsunsicherheit für die ausländischen Arbeitnehmer. Von den gegebenen Möglichkeiten, nach einer gewissen Zeit und unter bestimmten Voraussetzungen den rechtlichen Status der ausländischen Arbeitnehmer zu verbessern (durch Erteilung einer Daueraufenthaltsberechtigung) oder ganz dem der Inländer anzupassen (durch die Einbürgerung), wurde bisher nur wenig Gebrauch gemacht. Die Spielräume für eine politische Betätigung sind bisher gering. Die ausländischen Arbeitnehmer sind in dieser Hinsicht ihren deutschen Kollegen nur in bezug auf die Arbeit in den Betriebsräten gleichgestellt. In den Parteien können sie sich, sofern ihre Mitgliedschaft überhaupt möglich ist, nur mit bestimmten Einschränkungen betätigen. Die neuerdings von einigen Gemeinden eingerichteten besonderen politischen Gremien für Ausländer (Ausländerparlamente, Ausländerbeiräte) haben stets nur beratende Funktion und dürfen sich nur der Probleme annehmen, die speziell die Ausländer betreffen."
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