Rudolph, Helmut () (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Nürnberg [Institute for Employment Research, Nuremberg, Germany]) Apfelthaler, Gertraud
Abstract
"Die Steuerreform 1990 kommt in beträchtlichem Umfang den Empfängern von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld, Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld zugute. Da die AFG-Leistungen und die Rentenbeiträge der Leistungsempfänger als Prozentsätze eines pauschaliert berechneten Nettoentgelts gezahlt werden, führen geringere Steuerabzüge zu höheren Nettoeinkommen und damit zu höheren Sätzen in den Leistungstabellen, sowie zu höheren Überweisungen an die Rentenversicherung. Die Erhöhungen hängen dabei von der Steuerklasse und Höhe des Bemessungsentgelts ab. Die Erhöhungen der Leistungssätze betragen für den größten Teil der Leistungsempfänger zwischen 4% und 5%. Sie reichen aber von 0% bis in Ausnahmefällen zu 30%. Das IAB hat auf der Basis des Haushaltsplans der BA für 1988 und aufgrund der Verteilung der Leistungsfälle von Februar und August 1988 die Auswirkungen der Steuerreform 1990 beim Arbeitslosengeld (ALG) und beim Unterhaltsgeld (UHG) abgeschätzt. Wenn statt des Steuertarifs 1988 der Steuertarif 1990 zugrunde gelegt wird und sich die übrigen Arbeitsmarktbedingungen nicht ändern, errechnet sich ein Mehrbedarf von ca. 4,8% für Auszahlungen von ALG und UHG und für Überweisungen der BA an die Rentenversicherung. Bezogen auf die Haushaltsansätze 1988 bedeutet das zu erwartende Mehrausgaben von 750 Mio. DM. Davon entfallen 637 Mio. DM auf das ALG und 113 Mio. DM auf das UHG. Entsprechende Rechnungen wurden auch für die Änderungen der Steuertarife 1987/88 angestellt." (Autorenreferat)
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