Die unklare Formulierung des Artikels 52 des Europäischen Patentübereinkommens hat zu einer Unsicherheit bezüglich der Patentierbarkeit von Erfindungen mit finanzwirtschaftlichem Hintergrund am Europäischen Patentamt (EPA) geführt. Der vorliegende Artikel gibt einen Überblick über die geltende Rechtslage in Europa und stellt sie den relevanten Regelungen in den USA gegenüber. In einer empirischen Erhebung werden 1761 Patentanmeldungen am EPA identifiziert, denen eine Erfindung mit finanzwirtschaftlichem Hintergrund zu Grunde liegt. Die Analyse dieser Patente zeigt, dass nur lediglich circa 20 Prozent aller bisher abgeschlossenen Anmeldeverfahren zu einer Patentgewährung geführt haben. Verglichen mit einer durchschnittlichen langfristigen Gewährungsrate von rund 68 Prozent scheint das EPA restriktiv bei der Gewährung von "Finanzpatenten" zu sein. Dieses Ergebnis ist für die Bemühungen um einen neuen regulativen Rahmen zur Vermeidung zukünftiger Finanzmarktkrisen relevant. Eine umfassende Patentierung könnte einer schnellen Verbreitung von aus regulatorischen Gründen gewünschten Methoden im Wege stehen.
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