Die Unternehmensteuerreform 2008 zielt darauf ab, die Attraktivität des Standortes Deutschland und die unternehmerische Eigenkapitalausstattung zu verbessern. Dies soll durch Steuersatzsenkungen für Kapitalgesellschaften und die Einführung einer Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen erreicht werden. Zudem ist eine 25%ige Abgeltungsteuer für Kapitaleinkommen geplant. Diese tariflichen Steuerentlastungen sollen größtenteils durch eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage gegenfinanziert werden. Mit der Unternehmensteuerreform 2008 verabschiedet sich die Einkommensbesteuerung in Deutschland von dem Leitbild der synthetischen Einkommensbesteuerung und dem Nettoprinzip der Besteuerung. Verstöße gegen die steuerliche Gleichmäßigkeit und mangelnde Effizienz der Besteuerung sind die Folge. Darüber hinaus ist eine erhebliche Komplizierung des Steuerrechts zu beklagen. Beträchtliche Verzerrungen wird die geplante Abgeltungsteuer bewirken. Sie diskriminiert aufgrund des erheblichen Steuersatzgefälles zugunsten von Zinseinkommen massiv die unternehmerische Eigenkapitalbildung und wird Steuergestaltungen in erheblichem Ausmaß nach sich ziehen. Aufgrund der Abgeltungsteuer in der vorliegenden Form wird der Gesetzgeber das von ihm verfolgte Ziel einer Stärkung der unternehmerischen Eigenkapitalbasis - trotz der Thesaurierungsbegünstigung für Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen sowie der Einführung einer Zinsschranke - nicht erreichen.
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